Was ist der ZBW?

Höhere schulische Abschlüsse gewinnen gegenwärtig zunehmend an Bedeutung: zur Erweiterung früher erworbener Abschlüsse, zur Aufnahme einer Berufsausbildung, zur Vorbereitung eines Studiums oder einfach nur zur Persönlichkeitsbildung. Sie bilden die Voraussetzung für größere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und auch für persönliche Anerkennung. Die abschlussbezogenen Lehrgänge an der Volkshochschule sind Bestandteil des Zweiten Bildungsweges (ZBW) im Land Brandenburg. Diese Lehrgänge sind ein Angebot an Erwachsene, Schulabschlüsse in Teilzeitform am Abend nachzuholen und Basisqualifikationen für die berufliche Qualifizierung bzw. Voraussetzungen für ein Studium zu erwerben. Sie tragen zugleich zur individuellen persönlichen Entfaltung und zum Erwerb einer hohen allgemeinen Bildung unter den heutigen Erfordernissen eines lebenslangen Lernens bei.

Bestimmend ist dabei die Erfahrung, dass die Bewerber für diese Lehrgänge nach längerer Pause wieder mit dem „Lernen“ beginnen. Bei hoher Eigenmotivation gelingt es in den ersten Wochen, Anlaufschwierigkeiten zu überwinden.

Ein Hauptanliegen aus der Sicht der Lehrkräfte ist die Planung und Gestaltung eines erwachsenengerechten Unterrichts, der den Studierenden Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet und ein flexibles didaktisch-methodisches Eingehen auf unterschiedliche Bedingungen zulässt.

Die Studierenden, wie die Teilnehmer offiziell heißen, werden durch landesbedienstete Lehrkräfte unterrichtet. Die Einrichtung sorgt für eine angemessene persönliche Beratung jeder oder jedes Studierenden. Dafür werden Lehrkräfte benannt, die die Studierenden aus dem eigenen Unterricht kennen.

Grundlage für die pädagogische Arbeit an den Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges sind neben dem Brandenburgischen Schulgesetz vom 02.08.2006 die Verordnung über die Bildungsgänge des Zweiten Bildungweges (ZBWV) vom 06.Juli 1998 und die entsprechenden Rahmenlehrpläne der einzelnen Fächer.

Die Rahmenpläne für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe sowie für die Hauptphase des Bildungsganges zum nachträglichen Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife sind im Schuljahr 2008/9 Grundlage für die Erabeitung schuleigener Lehrpläne (schulinterner Curricula). Sie gelten für die Studierenden, die ab dem Schuljahr 2008/09 in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe oder in die Hauptphase des Bildungsganges zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife eintreten oder diese aus anderen Gründen beginnen. 

Über die Zugangsvoraussetzungen (entsprechend Landesschulgesetz und ZBW-Verordnung) informiert Sie die Beauftragte Lehrkraft für den Zweiten Bildungsweg.