Lehrgänge Sekundarstufe II

Lehrgangsorganisation

Die Einführungsphase (Klasse 11) umfasst das erste und zweite Semester des Bildungsganges zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und dient der Vorbereitung der Studierenden auf die organisatorische und didaktische Differenzierung im Kurssystem der Hauptphase.

Eine Versetzung in die Hauptphase erfolgt, wenn am Ende der Einführungsphase in höchstens einem Fach weniger als vier Punkte erreicht worden sind.

Die Anzahl der Wochenstunden ist von der Zahl der im Semester gewählten Fächer (s. Tabelle) abhängig. Sie beträgt in der Einführungsphase mindestens 18 Unterrichtsstunden/Woche, wenn eine 2. Fremdsprache erlernt werden muss 22 Stunden.

Die Studierenden wählen aus dem Fächerangebot der Einrichtung am Ende der Einführungsphase zwei Leistungsfächer und mindestens vier Grundkursfächer unter Beachtung entsprechender Bedingungen für die Abiturprüfung. Es ist empfehlenswert, mehr Kurse zu belegen, um sich Optionen für die Hauptphase offenzuhalten.

Der Unterricht in der Hauptphase erfolgt in Grundkurs- und Leistungskursfächern. Grundkurse vermitteln eine inhaltliche und methodische Grundbildung. Sie werden dreistündig unterrichtet. Die gewählten Leistungskursfächer sind das erste und das zweite schriftliche Abiturprüfungsfach. Von den Grundkursfächern ist eines das dritte schriftliche, ein weiteres das vierte mündliche Abiturprüfungsfach.

Alle vier Fächer sind in der Hauptphase durchgehend mit jeweils vier Kursen als Fächer mit Klausuren zu belegen. Dasselbe Fach kann nicht gleichzeitig Grund- und Leistungskursfach sein.

Abschlussbedingungen in der Abendschule

(1) In den beiden Leistungskursfächern müssen jeweils zwei Kurse belegt und davon drei Kurse mit mindestens 45 Punkten der dreifachen Wertung abgeschlossen worden sein. Unter diesen drei einzubringenden Kursen müssen sich Kurse des zweiten anrechenbaren Semesters befinden. In zwei der drei anzurechnenden Leistungskurse müssen mindestens je fünf Punkte der einfachen Wertung erreicht sein.

(2) Im Grundkursbereich werden fünf Grundkurse angerechnet, die mit mindestens 50 Punkten der doppelten Wertung abgeschlossen wurden. In drei der fünf anzurechnenden Grundkurse müssen mindestens je fünf Punkte der einfachen Wertung erreicht sein.

(3) Unter den nach Absatz 1 zu belegenden Leistungskursen und den nach Absatz 2 anzurechnenden Grundkursen müssen enthalten sein je zwei Semesterkurse in

(4) Die in Absatz 3 genannte Fremdsprache kann entweder die erste Fremdsprache sein oder eine zweite Fremdsprache gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, wenn bei Eintritt in die Hauptphase mindestens fünf Punkte erreicht worden sind oder eine zweite Fremdsprache, die bei Eintritt in die Hauptphase nicht mehr belegt werden muss. 1.Deutsch, 2.Mathematik, 3.einer Fremdsprache und 4.einem naturwissenschaftlichen Fach oder einem Fach des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes.

(5) Wer als Leistungskursfächer zwei Fremdsprachen oder eine Naturwissenschaft und ein Fach des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes gewählt hat, benötigt für die Anrechnung nur einen Kurs in Deutsch. Wer als Leistungskursfächer zwei Naturwissenschaften gewählt hat, benötigt für die Anrechnung nur einen Kurs in Mathematik.

Gesamtqualifikation in der Abendschule

(1) In der Gesamtqualifikation sind 840 Punkte erreichbar, und zwar je 270 Punkte im Grundkursbereich und im Leistungskursbereich sowie 300 Punkte im Abiturbereich.

(2) In der Gesamtheit der anzurechnenden Grundkurse und in der Gesamtheit der anzurechnenden Leistungskurse müssen jeweils mindestens 90 Punkte, im Abiturbereich mindestens 100 Punkte erreicht sein. Ein Leistungsausgleich zwischen den drei Bereichen ist nicht möglich. Bei der Ermittlung der Gesamtqualifikation bleiben Semesterkurse, die mit null Punkten abgeschlossen wurden, unberücksichtigt.

In die Gesamtqualifikation sind einzubringen:

  1. im Grundkursbereich insgesamt neun Kurse in doppelter Wertung, darunter

    • je einen Kurs des dritten und vierten Abiturprüfungsfaches aus einem Semester der Jahrgangsstufe 12 und die Kurse des ersten Semesters der Jahrgangsstufe 13,
    • die Kurse der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache aus der Jahrgangsstufe 13, sofern diese nicht Abiturprüfungsfächer sind,
    • mindestens sechs Kurse mit mindestens fünf Punkten der einfachen Wertung,
  2. im Leistungskursbereich die Leistungskurse aus der Jahrgangsstufe 12 und dem ersten Semester der Jahrgangsstufe 13 in dreifacher Wertung, darunter mindestens vier Leistungskurse mit mindestens fünf Punkten der einfachen Wertung,
  3. im Abiturbereich,

    • die Kurse der Abiturprüfungsfächer im Abschlusssemester in einfacher Wertung,
    • die Ergebnisse in den Abiturprüfungen in vierfacher Wertung,
    • in mindestens zwei Abiturprüfungsfächern, darunter mindestens einem Leistungskurs, die Punktsumme aus der Bewertung des Abschlusssemesters in einfacher Wertung und aus der Bewertung der Abiturprüfung in vierfacher Wertung mindestens jeweils 25 Punkte.

Tabelle zur Errechnung der Durchschnittsnote

Beispielberechnung der Abiturbewertung

BaföG

Studierende der 12.Klasse, 2.Semester und der 13. Klasse können einen Antrag auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz stellen, wenn die Aufnahmevoraussetzungen des Zweiten Bildungsweges erfüllt sind. Eine gleichzeitige Berufstätigkeit ist dann in bestimmten Semestern ausgeschlossen. Nähere Auskünfte erhalten Sie durch das Amt für Ausbildungsförderung.