Anmeldung

Lehrgänge zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I

1. Dauer

Ein Jahr bis zur Berufsbildungsreife am Ende der Klasse 9

Zwei Jahre bis zur Erweiterten Berufbildungsreife oder bis zur Fachoberschulreife am Ende der Klasse 10.

Ein Jahr bis zur Erweiterten Berufbildungsreife oder bis zur Fachoberschulreife, bei bereits vorliegendem Abschluss Klasse 9

2. Lehrgangsbeginn

Immer zum Schuljahresanfang (Erstbenachrichtigung nach Prüfung der Aufnahmevoraussetzungen; endgültige Benachrichtigung der Teilnehmer nach Genehmigung des Lehrganges durch das Staatliche Schulamt)

3. Aufnahmevoraussetzungen

Die Bewerber müssen mindestens 17 Jahre alt sein.

Für eine Aufnahme in die Klasse 10 muss bereits der Abschuss der Berufsbildungsreife vorliegen. Es muss bis Klasse 09 das Fach Englisch belegt worden sein.

4. Aufnahmeverfahren

Die Bewerbung ist bis möglichst Februar/März an die Volkshochschule Frankfurt (Oder) zu richten. Ihr sind beizufügen:

· ein formloser Antrag

· ein tabellarischer Lebenslauf

·eine beglaubigte Kopie des letzten schulischen Zeugnisses

5. Zulassung

Die Beauftragte Lehrkraft für den Zweiten Bildungsweg entscheidet nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen über die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen.

Nach der Genehmigung durch das Staatliche Schulamt erfolgt die endgültige Aufnahme in den jeweiligen Lehrgang.

Lehrgänge zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe II

1. Dauer

Drei Jahre; ein Jahr Einführungsphase (Klasse 11); zwei Jahre Hauptphase (Klasse 12 und 13) bis zur Allgemeinen Hochschulreife. Am Ende der Klasse 12 kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden.

2. Lehrgangsbeginn

Immer zum Schuljahresanfang (Erstbenachrichtigung nach Prüfung der Aufnahmevoraussetzungen; endgültige Benachrichtigung der Teilnehmer nach Genehmigung des Lehrganges durch das Staatliche Schulamt)

3. Aufnahmevoraussetzungen

In den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife kann aufgenommen werden, wer

  • mindestens 19 Jahre alt ist
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • oder eine mindestens dreijährige geregelte Berufstätigkeit
  • oder eine vergleichbare Tätigkeit ausgeübt hat (zum Beispiel den Grundwehrdienst absolviert hat) und
  • die Fachoberschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen kann.
Die Führung eines Familienhaushaltes ist der Berufstätigkeit gleichgestellt. Eine durch Bescheinigung des Arbeitsamtes nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann auf die erforderliche Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden.

Teilnehmer ohne zweite Fremdsprache können die erforderlichen Kenntnisse in mindestens 12 Semesterwochenstunden erwerben. (in Klasse 11 und 12)

4. Aufnahmeverfahren

Die Bewerbung ist bis möglichst Februar/März, spätestens bis vier Wochen nach Beginn des jeweiligen Schuljahres, an die Volkshochschule Frankfurt (Oder) zu richten. Ihr sind beizufügen:

  • ein formloser Antrag
  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • eine beglaubigte Kopie des schulischen Zeugnisses mit der Fachoberschulreife
  • eine beglaubigte Kopie des Berufsabschlusses
  • geeignete Nachweise über die dreijährige Berufstätigkeit oder andere Anrechnungszeiten

5. Zulassung

Die Beauftragte Lehrkraft für den Zweiten Bildungsweg entscheidet nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen über die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen.

Nach der Genehmigung durch das Staatliche Schulamt erfolgt die endgültige Aufnahme in den jeweiligen Lehrgang. Die Kursteilnehmer verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme.